Sie haben Fragen zu unseren Produkten, unseren Dienstleistungen?
In unseren FAQ’s („Frequently Asked Questions“ oder zu Deutsch „Häufig gestellte Fragen“) beantworten wir von unseren Kunden häufig gestellte Fragen. Vielleicht finden Sie hier ja schon eine Antwort auf Ihre Frage.
Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen können!
Wann wird das Hilfsmittel geliefert?
Wenn die Kosten einer Versorgung mit dem Kostenträger geklärt sind, bekommen Sie je nach Dringlichkeit der Versorgung einen raschen Anruf von uns und wir vereinbaren einen Liefertermin mit Ihnen.
Wann werden die Hilfsmittel abgeholt?
Sobald uns ein Abholauftrag bzw. die Information einer Abholung eines Hilfsmittels vorliegt, wird einer unserer Mitarbeiter mit Ihnen einen Termin vereinbaren. Die Abholung erfolgt in der Regel 2 – 4 Werktage nach Erhalt der Information.
Warum muss ich eine Zuzahlung leisten?
Als gesetzlich Krankenversicherter müssen Sie sich an bestimmten Leistungen beteiligen, sofern Sie nicht zuzahlungsbefreit sind. Die Zuzahlung soll einen kostenbewussten Umgang des Versicherten mit den Leistungen bewirken.
Sie ist erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres zu leisten.
Wie hoch ist meine Zuzahlung?
Die Zuzahlung beträgt 10% des Hilfsmittelpreises je Hilfsmittel, mindestens 5,00€ maximal 10,00€.
Warum habe ich eine Zuzahlungsrechnung erhalten?
Gesetzliche Zuzahlungen sind in der Regel immer bei Lieferung bzw. Herausgabe eines Hilfsmittels zu zahlen. Gelegentlich kann es aber vorkommen, dass der Betrag aus verschiedenen Gründen nicht direkt bei Erhalt der Ware kassiert werden kann. Dann erhalten Sie nachträglich eine Rechnung in Höhe der fälligen Zuzahlung. Es kann vorkommen, dass Sie eine Rechnung erhalten, obwohl Sie zuzahlungsbefreit sind. In diesem Fall informieren Sie uns bitte über Ihre Befreiung, damit wir künftig Bescheid wissen.
Warum wird nicht das geliefert, was ich mir ausgesucht habe?
Der Kostenträger (Krankenkasse) zahlt immer nur eine Standardversorgung. Wir können leider nur das liefern, was von der Kasse bezahlt wird.
Warum dauert die Versorgung mit einem Hilfsmittel so lange?
In den meisten Kostenfragen ist es erforderlich, dem Kostenträger (also der Krankenkasse) einen Kostenvoranschlag zu unterbreiten. Dieser wird dann von den Kassen geprüft. Sobald die Krankenkasse uns eine Kostenzusage in schriftlicher Form gibt, dürfen wir erst das entsprechende Hilfsmittel ausliefern.
Warum ist mein geliefertes Hilfsmittel ein Gebrauchtes?
In den meisten Fällen handelt es sich um Wiedereinsätze von Hilfsmitteln. Das liegt daran, dass die Hilfsmittel der Krankenkasse gehören und diese sie Ihnen zur Verfügung stellen. Aus Kostengründen gibt die Krankenkasse auch Ware heraus, die zwar nicht neu, aber garantiert einwandfrei ist. Die Hilfsmittel werden nach Gebrauch bei uns im Haus desinfiziert, gereinigt und instandgesetzt, damit sie für den nächsten Kunden wieder eingesetzt werden können.
Warum funktioniert mein Sauerstoffgerät nicht?
Dass ein Sauerstoffgerät nicht richtig funktioniert, kann mehrere Ursachen haben. Meist hat das Gerät keinen Strom, die Sauerstoffzuleitung ist unterbrochen oder der Wasserbecher nicht vernünftig verschlossen.
Wir händigen bei jeder Lieferung eines Sauerstoffgerätes eine Kurzanleitung aus, in der man Fehlerbeschreibungen nachlesen kann. (Siehe Ordner ISO Formulare – Bedienungsanleitung Konzi)
Warum erreiche ich über die Notdienstnummer nur den Anrufbeanworter?
Wir bitten um Verständnis, dass wir außerhalb unserer Hauptgeschäftszeiten nur einen Anrufbeantworter geschaltet haben. Die Nachrichten werden umgehend an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet und bei Notfällen sofort bearbeitet!
Bitte beachten Sie, dass Sie in lebensbedrohlichen Notfällen einen Krankenwagen oder den Notarzt rufen sollten!
Wo kann ich mir Rehamittel anschauen?
In unseren Filialen haben wir immer genug Auswahl an Hilsmitteln. Gerne präsentieren wir Ihnen nach Terminabsprache auch weitere Rehamittel in unserer Zentrale in Gehlenbeck. Außerdem bieten wir den Service an, in unserer Zentrale Elektromobile sowie Elektrorollstühle vorzuführen und mit Ihnen zu erproben.
Warum dürfen Sie mir mein Hilfsmittel nicht liefern?
Die Krankenkassen haben für diverse Hilfsmittel eigene Lieferanten, sodass wir entsprechende Versorgungen nicht bezahlt bekommen. Wir sind aber immer bemüht, einen Versorgungswunsch an die Krankenkasse weiterzuleiten.
Warum muss ich ein neues Rezept für ein bereits geliefertes Hilfsmittel einreichen?
Auf der einen Seite sind Rezepte leider nur 28 Tage gültig. Sollte diese Zeit abgelaufen sein, benötigen wir ein neues Rezept.
Des Weiteren werden die meisten Hilfsmittel für eine gewisse Dauer (Zeit) an Krankenkassen verliehen. Ist die Leihzeit z.B. eines Rollstuhls abgelaufen, benötigen wir ein neues Rezept, damit die weitere Versorgung garantiert ist.
Wie lange ist ein Rezept gültig?
Rezepte sind bis 28 Tage nach Ausstellung gültig.
Wieso dauert die Genehmigung eines Hilfsmittels so lange?
Das liegt dann an den Kostenträgern (Krankenkassen). In vielen Fällen werden Versorgungen von den Krankenkassen überprüft. Sie müssen sich leider an Ihre Kasse wenden!
Was muss auf meinem Rezept stehen?
Auf einer Verordnung bzw. einem Rezept muss die genaue Bezeichnung des Hilfsmittels mit entsprechender Diagnose eingetragen sein.
Wann kommt mein Pflegepaket?
Das Pflegepaket versenden wir am letzten Werktag des vorherigen Monats. Es sollte in den darauffolgenden 1-2 Werktagen bei Ihnen sein.
Warum wird mein Pflegepaket nicht genehmigt?
Das liegt daran, dass die Kosten für das Paket noch nicht geklärt sind.
Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Wir versuchen unser Bestes, damit Sie schnellstmöglich Ihr Pflegepaket erhalten.
Wie bestelle ich das Pflegepaket ab?
Bitte beachten Sie, dass Sie das Pflegepaket bis zum fünfzehnten eines jeden Monats kündigen können.
Nutzen Sie dafür unser Online-Formular oder rufen Sie uns einfach an.
Wie ändere ich das Pflegepaket?
Sie können bis zum fünfzehnten eines jeden Monats das Pflegepakete wechseln/ändern.
Nutzen Sie dafür bitte unser Formular.
Kann ich das Pflegepaket einen Monat aussetzen?
Sie können bis zum fünfzehnten eines jeden Monats das Pflegepaket aussetzen.
Bitte beachten Sie, dass das Pflegepaket ersatzlos verfällt.